Die Säulen der öffentlichen Förderung

Von Gabriele Taphorn  - August 12, 2023

Die Angebotspalette der öffentlichen Förderprogramme basiert im Wesentlichen auf den (wirtschafts-)politischen Entscheidungen der Europäischen Union, der Bundesregierung und der Bundesländer.

Die Förderpolitik der Europäischen Union orientiert sich an den bestehenden erheblichen Unterschieden in den einzelnen Mitgliedsländern hinsichtlich Infrastruktur, Bestand an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Fachkräften, die es gilt auszugleichen. Insofern werden i. d. R. Projekte, die von mehreren unabhängigen Partnern aus mehreren Mitgliedsländern direkt über die Europäische Union in Brüssel gefördert. Ergebnisse aus Einzelprojekten müssen europaweit Verbreitung finden. Die Direktfinanzierungsmittel der Europäischen Union werden vorrangig als Zuschüsse über Ausschreibungsportale vergeben, auf denen sich die beteiligten Unternehmen und/oder Hochschulen mittels Projektskizzen bewerben müssen. Ausschreibungen erfolgen in Abhängigkeit von den jeweils fokussierten Politikfeldern der Europäischen Union.

Darüber hinaus erfolgt eine indirekte Förderung durch die Europäische Kommission, indem sie Gelder über Fonds direkt den einzelnen Mitgliedsstaaten zur Verfügung stellt. Diese binden die europäischen Finanzmittel dann in ihre eigenen Programme ein (s.u.).

Die Bundesrepublik Deutschland richtet ihre Förderstrategie an ihren wirtschaftspolitischen Zielsetzungen aus. Sie stellt Existenzgründer*innen und Unternehmen Fördermittel zur Verfügung, sofern sie irgendwo in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und somit dort zur Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Förderprogramme können für jedes unternehmerisches Vorhaben beantragt werden, u. A. in Zusammenhang mit Umweltvorhaben (erneuerbare Energien, Umweltschutz), Forschung, Entwicklung und Innovation, Wachstumsvorhaben (Erweiterung Produktpalette, Warenlageraufstockung, Immobilienerwerb/-ausbau) und Digitalisierung.

Die meisten Bundesprogramme werden von der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau  – verwaltet und ausgereicht (Antragstellung immer über eine Bank!). In den Bereichen Umwelt / Energie / Außenwirtschaft tritt als Ansprechpartner und antragsbearbeitende Behörde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf, die Antragstellung hier erfolgt in den meisten Fällen online.

Über die Bundesprogramme hinaus bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an, die von Gründer*innen und Unternehmen beantragt werden können, die in dem jeweiligen Bundesland ansässig sind. Bei der Auflage der sog. Landesprogramme spielen die wirtschaftspolitischen Ziele der Länder die Hauptschwerpunkte, dazu zählen z. B. strukturelle Überlegungen. Das bedeutet, dass vorrangig strukturschwache Gebiete finanzielle unterstützt werden.

Je nach Haushaltslage sind Quantität und inhaltliche Ausgestaltung der Programme in den Ländern sehr unterschiedlich. So können beispielsweise Antragsteller aus den Stadtstaaten wie Hamburg oder Bramen nur auf einige wenige Förderprogramme zurückgreifen, während die Förderpaletten in den „reicheren“ Bundesländern eine deutlich größere Auswahl haben. Insofern lohnt es sich für Antragsteller, deren (neuer) Unternehmensstandort nicht zwingend an einen bestimmten Ort gebunden ist, auch über die Landesgrenzen hinaus zu prüfen, welche Förderangebote es gibt.

Jedes Bundesland verfügt über ein Förderinstitut, bei dem die meisten Programme verwaltet werden (z. B. Bayern: LfA-Förderbank Bayern; Baden-Württemberg: L-Bank; Nordrhein-Westfalen: Investitionsbank). Darüber hinaus sind im Bereich der Investitionszuschüsse in erster Linie die jeweiligen (Bezirks-)Regierungen der Länder zuständig.

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